Versicherungsmakler Ehrenbrink in Herford
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Waltgeristraße 16
32049
Herford
Popis
Bei nicht wenigen Verbrauchern, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, gibt es eine Diskrepanz zwischen dem erlernten und dem tatsächlich ausgeübten Beruf. Wie ein aktuelles Urteil verdeutlicht, ist bei einer Leistungspflicht allerdings ausschließlich der Beruf entscheidend, der zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.Heutzutage ist es fast normal, dass viele Deutsche nicht mehr in ihrem einmal erlernten Beruf arbeiten, sondern inzwischen einer anderen Tätigkeit nachgehen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung und den bestehenden Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist dies sehr entscheidend, zumal im Vertrag stets der aktuell ausgeübte Beruf genannt werden sollte. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken (Az. 5 U 236/12-28) zeigt, besteht kein Anrecht auf eine Leistung, falls der Versicherungsnehmer in einem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, wenn er bereits seit geraumer Zeit einer anderen Tätigkeit nachgeht...